1. Die Ausbildungsstätte des GHV Wandsbek ist das Vereinsgelände am Ölmühlenweg. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr! Mit Rücksicht auf die Hunde wird bei Glatteis oder Schnee nicht gestreut, so dass das Gelände in diesen Fällen entsprechend vorsichtig betreten oder ganz gemieden werden soll.
2. Jeder Hundeführer, der einen Hund auf den Übungsplatz führt, muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen. Eine vollständige Impfung gegen ansteckende Hundekrankheiten ist erwünscht.
3. Alle „nicht arbeitenden“ Hunde müssen an der Leine geführt werden. Hunde dürfen nicht auf dem Vereinsgelände festgebunden werden. Sie sind ausschließlich in einer Box, die für den jeweils ersten Hund eines Mitgliedes kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, unterzubringen. Außerhalb des Vereinsgeländes sind Hunde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu führen.
4. Der Übungsplatz dient ausschließlich Ausbildungs- und gezielten Spielzwecken. Er ist nicht als Auslaufwiese, Löse- oder Tummelplatz zu benutzen.
5. Es muss vermieden werden, dass sich der Hund auf dem Übungsplatz oder dem Vereinsgelände löst oder entleert. Ließ sich das nicht vermeiden, sorgt der Hundeführer selbst für die Säuberung des Geländes. (Als „Strafe“ wird eine Spende von 1 € bzw. 3 € in die Hundehütte erwartet).
6. Hündinnen sind während der Läufigkeit vom Vereinsgelände nach Möglichkeit fernzuhalten, können aber in Absprache mit den Ausbildern „zuletzt“ trainiert, oder bei Prüfungen und Wettkämpfen geführt werden.
7. Übungszeiten sind von den Mitgliedern einzuhalten. Sie sind den Aushängen am Schwarzen Brett oder Mitgliederinformationen auf der Homepage zu entnehmen.
8. Ausbilder können für ihre Gruppen weitere Regeln festlegen, die z.B. Abmeldung vom Training oder Ablauf des Trainings betreffen.
9. Ausbilder haben – bei Abwesenheit von Vorstandsmitgliedern – das Hausrecht. Ihren Anweisungen ist in jedem Fall unbedingt zu folgen.
10. Mitglieder, die den Übungsplatz, die vereinseigenen Geräte und Einrichtungen benutzen, sorgen dafür, dass diese schonend behandelt und im ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden. Mögliche Gefahrenquellen sind unverzüglich den Ausbildern zu melden.
11. Benutzte Geräte sind anschließend an die dafür bestimmten Plätze zurückzubringen. Das Auf- und Abbauen der Geräte sowie das Heran- und Fortschaffen der Helferausrüstung ist Gemeinschaftsarbeit.
12. Das Mitführen von Hunden in das Vereinshaus ist verboten! Ausnahmen bilden Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten oder in Absprache mit dem Vorstand, Hunde im höheren Alter.
Stand: Oktober 2023 Der Vorstand