Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst, das sind die drei Elemente (Sparten) des Gebrauchshundsports (GHS), der auch als Vielseitigkeitssport (VPG) bezeichnet wird. Es ist die älteste Hundesportart überhaupt und wohl auch die, die den Hunden am meisten abverlangt. Es ist die Sportart, die den Trieben und Veranlagungen der Hunde in ihrer Ursprünglichkeit am nächsten kommt. Insgesamt gibt es 3 Stufen in der internationalen Prüfungungsordnung (IGP 1 bis IGP 3). Prüfungen können auch in den jeweils einzelnen Sparten absolviert werden.
Bei der Fährtenarbeit gilt es, je nach IGP-Stufe, 300 bis 600 Schritt lange und bis zu 60 Minuten alte, mit Winkeln versehene Fährten zu verfolgen und maximal drei Gegenstände zu finden und anzuzeigen.
Die zweite Abteilung ist die Unterordnung. In Übungen, wie Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Steh aus der Bewegung sowie Apportierübungen und Voraus, soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt.
Mit der dritten Abteilung, dem Schutzdienst, komplettiert sich die Gebrauchshundprüfung. Hier wird der Gehorsam des Hundes in besonderen Reizsituationen überprüft. Mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer) beginnt alles. Danach folgen Übungen, wie Verhindern von Fluchtversuchen, Bewachen, Verhindern eines Überfalls, usw. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes, wie z.B. Gehorsam, Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und gute Kommunikation mit dem Hundeführer.
Aktuell gültige Prüfungsordnung